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1. Vermittlung/Mietvertrag
ALPIMAR vermittelt Hotels und Ferienwohnungen im Namen und für Rechnung der jeweiligen Unterkunftsgewährenden (Hotelier bzw. Vermieter), im folgenden Vermieter genannt. Es gelten die saisonalen Preise der jeweiligen Preisliste. Die Vermittlung erfolgt zu diesen Preisen provisionsfrei für den Unterkunftssuchenden. Der Mietvertrag kommt zwischen Ihnen als Unterkunftssuchenden, im folgenden Mieter genannt, und dem Vermieter für die Dauer der vereinbarten Urlaubszeit durch unsere schriftliche Annahme (schriftliche Mietbestätigung) Ihres unterschriebenen Reservierungsscheines (siehe unter Punkt 2) zustande. Das Mietobjekt darf nur mit der in der Mietbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Auch ein Baby ist eine Person. Überzählige Personen können vom Vermieter extra berechnet oder zurückgewiesen werden. Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung pfleglich zu behandeln und den Schaden zu ersetzen, der durch ihn oder seine Kinder und Gäste entstanden ist. Der Mieter erkennt die jeweilige Hausordnung an. Ohne schriftliche Erlaubnis auf der Mietbestätigung dürfen keine Haustiere mitgenommen werden.
2. Reservierung: Wie und wo bucht man.
Ihre Reservierung können Sie ganz einfach und bequem telefonisch, schriftlich, per Fax, per e-mail oder persönlich direkt bei der ALPIMAR-Zentrale oder bei unseren Buchungsstellen vornehmen. Mit Ihrer Reservierungsanmeldung bei uns bieten Sie dem Vermieter verbindlich einen Mietvertrag über uns an. Dieser kommt durch unsere Annahme im Auftrage des Vermieters zustande. Sie erhalten von uns einen Reservierungsschein mit allen Angaben über Haus, Wohnungstyp, Mietzeit etc. Ihrer Reservierung sowie eine Kopie davon. Der Reservierungsschein verbleibt bei Ihnen. Die Kopie schicken Sie bitte umgehend an uns unterschrieben als Bestätigung Ihrer Reservierung zurück. Ergänzungen des Mieters auf der Kopie des Reservierungsscheines sind leider nicht möglich. Sodann erhalten Sie von uns die unterschriebene Mietbestätigung im Namen des Vermieters. Erst dann machen Sie bitte umgehend die angegebenen Zahlungen. Wir versichern, für den Vermieter Inkassovollmacht zu haben.
3. Zahlungsweise, Nebenkosten, Anreiseunterlagen
Sie machen bitte innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Mietbestätigung eine Anzahlung von 25% des Mietpreises auf unser Konto (siehe Reservierungsschein). Die Restzahlung machen Sie entweder direkt beim Vermieter (siehe dazu Preisliste) oder muss ohne weitere Aufforderung spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Bei kurzfristiger Reservierung (weniger als 6 Wochen vor Mietbeginn) ist im zweiten Fall der gesamte Mietpreis sofort fällig. Über den Zahlungseingang erhalten Sie von uns keine gesonderte Bestätigung. Ihr Zahlungsbeleg gilt als Quittung. Sollten die Zahlungen nach Zusendung unserer Mietbestätigung (siehe Punkt 2) nicht termingerecht eingehen, so sind wir gehalten im Auftrag des Vermieters Ihre Reservierung nach einmaliger fruchtloser Erinnerung zu stornieren. Die Mietausfallkosten nach Punkt 4 haben Sie dennoch zu tragen. Bucher aus dem „Euro-Ausland“ (Schweiz, England, etc.) können bequem auf unser jeweiliges Auslandskonto einzahlen. Wir erlauben uns dafür 10 Euro Spesen zu berechnen.
Die Zahlungsbestätigung mit Adresse u. Tel.-Nr. des Vermieters zur Übernahme der Wohnung und die Anreiseunterlagen werden Ihnen 14 Tage vor Anreise zugestellt. Diese Zahlungsbestätigung zeigt dem Vermieter, dass Sie den entsprechenden Mietpreis bezahlt haben. Die Übergabe der Wohnung erfolgt durch den Vermieter nur gegen Abgabe dieser Zahlungsbestätigung. Nebenkosten laut Preisliste u. Kaution zahlen Sie bitte am Ort direkt beim Vermieter. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises vor Mietbeginn steht dem Vermieter ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
4. Rücktritt, Umbuchung, Rücktrittskostenversicherung
Der Mieter muss die Reservierung schriftlich kündigen. Bei einem Rücktritt vor Mietbeginn von:
- bis 46 Tage wird 50% der Mietanzahlung zurückerstattet; - 45 bis 31 Tage verfällt die Anzahlung; - 30 bis 15 Tage ist 50% des Mietpreises fällig, - weniger als 15 Tage fordert der Vermieter die Erstattung des konkret entstandenen Mietausfalls, der bis zur vollen Miete reichen kann, sofern nicht der Unterkunftssuchende einen geringeren Schaden nachweist. Akzeptiert der Vermieter in diesem Fall kulanter Weise eine Umbuchung, so gilt a) der ursprüngliche Mietpreis, falls dieser höher ist, und b) die 35-Tage-Regel sofort. Bei jeder Umbuchung entstehen 20 Euro Spesen. Bei Rücktritt akzeptieren der Vermieter und wir von Ihnen auch einen Ersatzmieter und empfehlen Ihnen einen Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz in Höhe des Mietpreises bei der Reservierung abzuschließen. Wir beraten Sie gerne.
5. Mietzeit, Anreise, Abreise
Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage. Mietbeginn und Mietende kann bei einigen Mietobjekten in der Vor- u. Nachsaison täglich sein, bei den meisten nur samstags. Bei speziellen Wünschen sind wir Ihnen gerne behilflich. Die Wohnungen stehen am Anreisetag von 16-19 Uhr zur Übernahme bereit. Bei späterer Ankunft ist von Ihnen kurzfristig der Vermieter (Tel.-Nr. siehe Anreiseunterlagen) zu informieren. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr zum Putzen freigegeben werden. Vor der Abreise muss sich der Mieter beim Vermieter zwecks Wohnungsabnahme melden.
6. Auskünfte, Beschreibungen, Unvorhersehbarkeiten
Auskünfte und Beschreibungen werden von ALPIMAR nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, jedoch ohne Gewähr, da sie auch auf Angaben von Drittpersonen (Vermieter, Verkehrsämtern, etc.) beruhen. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Irrtümer bleiben vorbehalten. Zusagen unsererseits zum Mietobjekt und sind nur schriftlich wirksam. Der Vermieter und ALPIMAR (im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit) können die Reservierung in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik und dergleichen kündigen und haben in anderen Fällen, in denen das reservierte Mietobjekt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, das Recht, dem Mieter ein anderes, vergleichbares Mietobjekt anzubieten, oder die Reservierung im Namen des Vermieters fristlos zu kündigen. Dabei wird unter Ausschluss weitergehender Ansprüche die bezahlte Miete zurückgezahlt. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vermittlungsvertrag an Dritte, auch Ehegatten u. Verwandte, ist ausgeschlossen.
7. Haftungsbeschränkung, Service vor Ort
Die Haftung von ALPIMAR für Schäden wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters von ALPIMAR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet wurde. ALPIMAR erbringt keine Serviceleistungen vor Ort. Diese erbringt ausschließlich der Vermieter/Hotelier bzw. dessen Mitarbeiter.
7. Haftungsbeschränkung, Service vor Ort
Die Haftung von ALPIMAR für Schäden wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters von ALPIMAR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet wurde. ALPIMAR erbringt keine Serviceleistungen vor Ort. Diese erbringt ausschließlich der Vermieter/Hotelier bzw. dessen Mitarbeiter.
8. Fernabsatzgesetz
Das Fernabsatzgesetz sieht explizit vor, das dem Kunden nach einer verbindlichen Buchung von Reiseleistungen und unserer Buchungsbestätigung kein Widerrufsrecht mehr zusteht. Somit gibt es auch keine Frist für ein Widerspruchsrecht zu wahren. ALPIMAR erfüllt seine Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 und § 312 e BGB also damit, dass wir Ihnen dies in unseren AGB mitteilen.
9. Mängel und Beschwerde
Bei Mängeln wenden Sie sich bitte zuerst sofort an den jeweiligen Vermieter bzw. Hotelier. Er ist Ihr Vertragspartner und für deren Behebung zuständig. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu gewähren. Sollte keine Abhilfe gewährt werden, so rufen Sie uns bitte in Garching b. München an. Nur so können wir zwischen Ihnen und dem Vermieter/Hotelier vermittelnd helfen Mängelanzeigen nach Urlaubsende können nicht berücksichtigt werden. Gerichtsstand für die Vermittlung ist München.
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